Behandlungskosten
Unsere alternativen Heilverfahren richten sich an Selbstzahler.
Heilpraktikerleistungen werden in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden von einigen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, privaten Zusatzversicherungen und/oder Beihilfestellen teilweise oder ganz erstattet. Bitte informieren Sie sich im eigenen Interesse vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen übernommen werden.
Unabhängig von der Höhe und dem Umfang der Erstattung durch Dritte sind entstandene Behandlungskosten in voller Höhe in bar, per EC oder per Überweisung zu zahlen. Wir rechnen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker -GebüH- ab. Über die voraussichtlichen Kosten einer Behandlung informieren wir Sie gerne vor Behandlungsbeginn.
Terminvereinbarungen sind als verbindlich zu betrachten. Absagen sollten nach Möglichkeit frühzeitig – spätestens am Werktag vor dem Behandlungstermin erfolgen.